19.11.2008, 23:01
Nein , da ist nichts verkürzt........
"Die Kündigung der Garage ist zum letzten eines Monats für den nächstfolgenden möglich."
Nur dieser Satz steht im Mietvertrag .
"Die Kündigung der Garage ist zum letzten eines Monats für den nächstfolgenden möglich."
Nur dieser Satz steht im Mietvertrag .