01.12.2008, 10:35
Zitat:Zitat:Dann steig doch auf 195/60 R14 V um.
Na Super! Und wenn die Reifengröße nicht eingetragen ist . . . ?
.....TÜV-Eintragung gem. § 19.2 StVZO erforderlich,
.....Differenz beträgt 3,2 %,
und - Wenn die angezeigte Differenz kleiner als 2% ist kann man den Reifen ohne Tachoangleichung fahren. Ist die Differenz größer, muß die Tachoabweichung überprüft werden und gegebenenfalls ein Ausgleichsgetriebe montiert werden.
Ralf