27.01.2009, 17:51
angeblich laut gutachter aus bremen soll es so sein das änderungen mindestens 20 jahre zurück liegen müssen.und der wagen muss 30 jahre alt sein.keine ahnung ob das dann wirklich so ist 2011.
zum wagen.:die eintragung ist von januar 1991.ist doch eigendlich klar das der umbau länger zurück liegt.aber ich denke das die da wohl auch wenn ich etwas schriftlich habe kein auge zudrücken???!!!
steuerlich wäre das echt klasse gewesen...
zum wagen.:die eintragung ist von januar 1991.ist doch eigendlich klar das der umbau länger zurück liegt.aber ich denke das die da wohl auch wenn ich etwas schriftlich habe kein auge zudrücken???!!!
steuerlich wäre das echt klasse gewesen...