27.01.2009, 18:31
Hallo miteinander,
daß technische Veränderungen am Fahrzteug binnen 10 Jahren nach Erstzulassung sein mussten, ist schon seit langem so. Gesetzliche Änderungen hinsichtlich des H-Kennzeichens sind derzeit nicht in Vorbereitung. Derart vorausschauend, dass man sich heute bereits mit Änderungen des Jahres 2011 beschäftigen würde, funktioniert unsere Politik schon lange nicht mehr ...![Zwinker Zwinker](https://3er-foren.de/images/smiley/i25.gif)
Grüße
Ralf
P.S.: Ja, die Nachweispflicht liegt beim Halter. Der Prüfer hat allerdings einen gewissen Ermessensspielraum. Und es gibt viele Prüfer. Schau' doch mal im Brief nach, ob der Wagen eventuell zum Zeitpunkt des Umbaus abgemeldet war und der Eintrag bei Wiederzulassung erfolgte. Mit so einer Konstellation müsste man jeden Prüfer überredet bekommen ...
daß technische Veränderungen am Fahrzteug binnen 10 Jahren nach Erstzulassung sein mussten, ist schon seit langem so. Gesetzliche Änderungen hinsichtlich des H-Kennzeichens sind derzeit nicht in Vorbereitung. Derart vorausschauend, dass man sich heute bereits mit Änderungen des Jahres 2011 beschäftigen würde, funktioniert unsere Politik schon lange nicht mehr ...
![Zwinker Zwinker](https://3er-foren.de/images/smiley/i25.gif)
Grüße
Ralf
P.S.: Ja, die Nachweispflicht liegt beim Halter. Der Prüfer hat allerdings einen gewissen Ermessensspielraum. Und es gibt viele Prüfer. Schau' doch mal im Brief nach, ob der Wagen eventuell zum Zeitpunkt des Umbaus abgemeldet war und der Eintrag bei Wiederzulassung erfolgte. Mit so einer Konstellation müsste man jeden Prüfer überredet bekommen ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)