Zitat:Mit nunmehr über 500 Ebay-Geschäften (davon ca. 450 bewertet) und 100% Bewertung, dürfte klar sein, wie ehrlich ich (auch als Verkäufer) bin.
Gruß Stephan![]()
.....Die Sachlage ist eindeutig und einfach.....
----Die Artikelbeschreibung ausdrucken und zur Beweissicherung aufheben----
In jeder Artikelbeschreibung werden bewußt oder auch unbewußt Eigenschaften zugesichert. Sollten bei der gelieferten Ware die zugesicherten Eigenschaften nicht stimmen (Sachmangel) kann der Verkäufer in die Pflicht genommen werden. Hierbei ist ohne Bedeutung was er in punkto Rücknahme oder Gewährleistung schreibt.
Ich habe selbst so einen Fall erlebt. Der Verkäufer hat sich anschließend in seinem eigenen Interesse mit mir finanziell geeinigt.
Gruß Ralf
![[Bild: 46501432ne.jpg]](https://up.picr.de/46501432ne.jpg)