19.06.2009, 12:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.06.2009, 12:42 von buchhalter.)
Hallo im Forum
@ Martin
Also das mit der ABE (z.B aus dem E30.forever download) kannste vergessen.
Diese ABE's sind nicht mehr gültig, schon seit mehreren jahren nicht mehr (Aussage DEKRA und TÜV).
Diese wurden durch EU-ABE's ersetzt, sind natürlich allgemein gültig und es ist kein Eintrag in den Fahrzeugpapieren notwendig.
Aber! viele Felgenhersteller haben damals mit der Umstellung auf die EU Bestimmungen für Ihre Felgen die EU-ABE's nachgeschoben.
Nicht aber MIM, da diese Firma schon nicht mehr Existierte !
Also mußt Du mit der "alten ABE" zum Tüv (DEKRA/GTÜ geht nicht) und die Felgen per Einzelabnahme eintragen lassen und das macht nur der TÜV-Ing. die "normalen" Meister dürfen das auch nicht.
Dabei gilt die "alte ungültige" ABE als Mustervorlage und es liegt im Ermessensspielraum des TÜV-Ing. ob und mit welchen Auflagen Er diese abnimmt, oder eben auch nicht.
Das Spielchen habe ich durch
Ich habe die Felgen jetzt ohne Auflagen bei einem netten TÜV eingetragen bekommen.
Einzellabnahme hört sich jetzt "Teuer" an, ist es aber nicht....ich habe 57,- € bezahlt.
Ach ja, mein Cab ist Baujahr 02.1990 also einer der letzten VFL, und die serien BBS Kreuzer 205/55-15 sind auch im originalen Fahrzeugbrief eingetragen.
Der hintere Radlauf ist bei mir jedoch nicht umgebördelt, sondern die Kannten sind serienmäßig im oderen Drittel des Radhauses um ca. 45grad nach innen gelegt.
Das reicht nicht (zumindest bei mir), hier müssen die Kannten noch um ca. 5 mm weiter nach innen gelegt werden, diese liegen dann aber nicht bündig an dem Kotflügel an.
Gruß
Olaf
@ Martin
Also das mit der ABE (z.B aus dem E30.forever download) kannste vergessen.
Diese ABE's sind nicht mehr gültig, schon seit mehreren jahren nicht mehr (Aussage DEKRA und TÜV).
Diese wurden durch EU-ABE's ersetzt, sind natürlich allgemein gültig und es ist kein Eintrag in den Fahrzeugpapieren notwendig.
Aber! viele Felgenhersteller haben damals mit der Umstellung auf die EU Bestimmungen für Ihre Felgen die EU-ABE's nachgeschoben.
Nicht aber MIM, da diese Firma schon nicht mehr Existierte !
Also mußt Du mit der "alten ABE" zum Tüv (DEKRA/GTÜ geht nicht) und die Felgen per Einzelabnahme eintragen lassen und das macht nur der TÜV-Ing. die "normalen" Meister dürfen das auch nicht.
Dabei gilt die "alte ungültige" ABE als Mustervorlage und es liegt im Ermessensspielraum des TÜV-Ing. ob und mit welchen Auflagen Er diese abnimmt, oder eben auch nicht.
Das Spielchen habe ich durch
Ich habe die Felgen jetzt ohne Auflagen bei einem netten TÜV eingetragen bekommen.
Einzellabnahme hört sich jetzt "Teuer" an, ist es aber nicht....ich habe 57,- € bezahlt.
Ach ja, mein Cab ist Baujahr 02.1990 also einer der letzten VFL, und die serien BBS Kreuzer 205/55-15 sind auch im originalen Fahrzeugbrief eingetragen.
Der hintere Radlauf ist bei mir jedoch nicht umgebördelt, sondern die Kannten sind serienmäßig im oderen Drittel des Radhauses um ca. 45grad nach innen gelegt.
Das reicht nicht (zumindest bei mir), hier müssen die Kannten noch um ca. 5 mm weiter nach innen gelegt werden, diese liegen dann aber nicht bündig an dem Kotflügel an.
Gruß
Olaf