04.10.2009, 22:59
Seit dem 1.4.2007 ist der Zuteilungs-Zeitpunkt bundeseinheitlich gesetzlich geregelt: Frühestens (taggenau) 30 Jahre nach der Erstzulassung. Bei Fahrzeugen, die gebraucht aus Ländern importiert wurden, die nur das Jahr der Erstzulassung in den Fahrzeugpapieren festhalten, wird als Datum der 1.7. festgelegt. Das H-Gutachten kann man allerdings schon etwas vorher machen lassen, damit man am "Geburtstag" direkt zum Amt gehen kann.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)