@Martin, das ist so nur teilweise richtig. Die Problematik der 1% Regelung hat nichts mit Leasing zu tun, sondern betrifft auch denjenigen, der sein Auto, egal ob neu oder alt und egal zu welchem Preis gekauft oder anderweitig finanziert hat
Außerdem ist Deine Berechnung nicht ganz richtig:
Die Leasingrate wird von den betrieblichen Ausgaben abgerechnet. Zur Verdeutlichung ein konkretes Beispiel:
Schreibst Du in einem Jahr keine betrieblichen Gewinne, versteuerst Du -von betrieblicher Seite- auch keine. Der 1% Anteil wird aber nicht betrieblich gegengerechnet, sondern geht voll in der Berechnung Deines EK Steueranteils auf. Das heißt, für die Berechnung Deiner EK Steuer werden nun nicht 7560,- EUR als 'außerbetriebliche private Einkünfte' angesetzt, sondern die vollen 12 x 900,- = 10.800,- EUR.
Ob sich die Leasinggeschichte generell rechnet, weiß man imho erst am Schluß. Es gibt da sicher einen Menge Argumente pro und contra.
Da ich aber noch vor rund zwanzig Jahren Leasingrückläufer bewertet habe, kenne ich die Tricks in der Branche. Das Leasing ist erst beendet, wenn die Schlußrechnung da ist. Ich mache es nicht und rate es auch niemanden.
Was mich bei Peters Beispiel wundert, dass offensichtlich keine Anzahlung fällig war. Ich wünsche ihm jedenfalls, dass er damit keine böse Überraschung erlebt.
Und wie schon festgestellt wurde, bei den Leasing- und Restwertberechnungen der letzten Jahre handelt es sich da ganz offenichtlich um subventionierte Verkäufe. Aber die Werke werden es sich schon wiederholen. Teils von den Kunden, teils von den Händlern.
Außerdem ist Deine Berechnung nicht ganz richtig:
Die Leasingrate wird von den betrieblichen Ausgaben abgerechnet. Zur Verdeutlichung ein konkretes Beispiel:
Schreibst Du in einem Jahr keine betrieblichen Gewinne, versteuerst Du -von betrieblicher Seite- auch keine. Der 1% Anteil wird aber nicht betrieblich gegengerechnet, sondern geht voll in der Berechnung Deines EK Steueranteils auf. Das heißt, für die Berechnung Deiner EK Steuer werden nun nicht 7560,- EUR als 'außerbetriebliche private Einkünfte' angesetzt, sondern die vollen 12 x 900,- = 10.800,- EUR.
Ob sich die Leasinggeschichte generell rechnet, weiß man imho erst am Schluß. Es gibt da sicher einen Menge Argumente pro und contra.
Da ich aber noch vor rund zwanzig Jahren Leasingrückläufer bewertet habe, kenne ich die Tricks in der Branche. Das Leasing ist erst beendet, wenn die Schlußrechnung da ist. Ich mache es nicht und rate es auch niemanden.
Was mich bei Peters Beispiel wundert, dass offensichtlich keine Anzahlung fällig war. Ich wünsche ihm jedenfalls, dass er damit keine böse Überraschung erlebt.
Und wie schon festgestellt wurde, bei den Leasing- und Restwertberechnungen der letzten Jahre handelt es sich da ganz offenichtlich um subventionierte Verkäufe. Aber die Werke werden es sich schon wiederholen. Teils von den Kunden, teils von den Händlern.