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H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen
#14
Hallöchen,
wobei man bei alledem sagen muss, dass es extrem auf den Prüfer ankommt. So gibt es Prüfer, die beispielsweise bei einem Sportlenkrad auf einen schriftlichen Nachweis des Alters bestehen (Eintrag in die Fahrzeugpapiere, Kaufbeleg o.ä.), anderen reicht es, wenn es das betreffende Lenkradmodell belegbar (oder ihrer Erinnerung nach) spätestens 10 Jahre nach Fahrzeugproduktion gegeben hat.
Bei alledem hilft nur eins: Ein paar Prüfer abklappern, sich mit ihnen gepflegt unterhalten und dann sich einen ausgucken, der vernünftig ist. Ein "ich trag Dir alles ein" Prüfer rächt sich spätestens nach 24 Monaten, wenn man dann keinen TÜV mehr bekommt, ein Erbsehzähler macht nur Ärger. Die Wahrheit liegt wie so oft in der Mitte. Und wenn man einen vernünftigen Prüfer mit Hirn und Augenmerk gefunden hat, bespricht man seine Änderungswünsche im Vorfeld mit ihm. Das vermeidet Stress, Ärger und Rennerei.
Grüße
Ralf
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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RE: H-Kennzeichen und nachträgliche Änderungen - von Ralf - 12.10.2009, 13:55



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