22.12.2009, 00:28
Hallo,
da der Umbau in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung erfolgte wird es hiermit keine Probleme geben. Die Nachweispflicht für den Zeitpunkt des Umbaus liegt allerdings beim Halter. Der alte Fahrzeugbrief ist hierbei sehr hilfreich.
Gruß, Roland
da der Umbau in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung erfolgte wird es hiermit keine Probleme geben. Die Nachweispflicht für den Zeitpunkt des Umbaus liegt allerdings beim Halter. Der alte Fahrzeugbrief ist hierbei sehr hilfreich.
Gruß, Roland
"Vermerke des Herstellers: BMW = FREUDE AM FAHREN = BMW" (Zitat aus original Fahrzeugbrief (m)eines BMW 1602 von 1973)