...nicht ganz:
Entscheidend ist das Merkmal VERFÄLSCHEN
(siehe Gesetzestext)
Ein Verfälschen dürfte vorliegen, wenn eine Aufzeichnung dahingehend verändert wird, dass sie im Hinblick auf die Tatsachen, über die sie Auskunft geben soll, falsch ist.
Zweckbindung des Wegstreckenzählers ist es, über die tatsächliche Laufleistung eines Fahrzeugs Auskunft zu geben. Ein Verfälschen dürfte nicht gegeben sein, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung oder z.B. der Datenrestauration eingewirkt wird, weil dieses auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielt.
![Zwinker Zwinker](https://3er-foren.de/images/smiley/i25.gif)
edit:
Ergo, das "VERRICHTIGEN"
.....sollte unbedenklich sein
Entscheidend ist das Merkmal VERFÄLSCHEN
![Zwinker Zwinker](https://3er-foren.de/images/smiley/i25.gif)
Ein Verfälschen dürfte vorliegen, wenn eine Aufzeichnung dahingehend verändert wird, dass sie im Hinblick auf die Tatsachen, über die sie Auskunft geben soll, falsch ist.
Zweckbindung des Wegstreckenzählers ist es, über die tatsächliche Laufleistung eines Fahrzeugs Auskunft zu geben. Ein Verfälschen dürfte nicht gegeben sein, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung oder z.B. der Datenrestauration eingewirkt wird, weil dieses auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielt.
![Zwinker Zwinker](https://3er-foren.de/images/smiley/i25.gif)
edit:
Ergo, das "VERRICHTIGEN"
![Fettes Grinsen Fettes Grinsen](https://3er-foren.de/images/smiley/i15.gif)
![Zwinker Zwinker](https://3er-foren.de/images/smiley/i25.gif)