09.01.2010, 16:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2010, 16:03 von Original Teil.)
Wenn 113.000 km auf dem Tacho stehen, aber der Wagen tatsächlich 183.000 km gelaufen ist, dann ist die (gleichbleibende) Differenz 70.000. Wenn ich nun den Tachostand nicht mehr richtigstellen darf, wird dieser nie die tatsächliche Laufleistung darstellen. Jetzt soll es ja aber unabhängig von der Serviceintervallanzeige Arbeiten geben, die bei gewisser Fahrleistung empfohlen sind.
Wenn nun beispielsweise "Zusätzlich alle 60.000 km" der Zahnriemenwechsel und weitere Arbeiten vorgeschrieben sind, dann sind diese bei 60 tkm, 120 tkm, 180 tkm u.s.w. fällig.
Folglich müssen die bei 200.000 km fälligen Arbeiten "bereits" bei einem Tachostand von 130.000 km durchgeführt werden (die Differenz war ja 70.000 km
Wenn ich jetzt mit einem neuen Serviceheft und und einer umfassenden Wartung "neu" starte, kann ich beispielsweise in 10 Jahren zumindest dokumentieren, dass in den zurückliegenden Jahren meiner Besitzzeit alle Arbeiten entsprechend der Fälligkeiten durchgeführt wurden. Wenn dann das Fahrzeug dazu noch in einem vernünftigen Erhaltungszustand ist, könnte sich ja doch noch ein Käufer finden, der sich erbarmt und mehr als einen symbolischen Euro zahlt .
Unabhängig von jeglichem Tachostand, Differenzen oder Dokumentationen würde ich gleichwohl einem Käufer gegenüber im Vertrag "Kilometerstand unbekannt" kommunizieren und festhalten um Restrisiken sicherheitshalber auszuschließen und dem Käufer von Beginn an klarmachen, dass ich bei diesem Auto für nichts mehr garantieren kann.
Ist das so unverständlich oder ticke ich da völlig falsch?
Wenn nun beispielsweise "Zusätzlich alle 60.000 km" der Zahnriemenwechsel und weitere Arbeiten vorgeschrieben sind, dann sind diese bei 60 tkm, 120 tkm, 180 tkm u.s.w. fällig.
Folglich müssen die bei 200.000 km fälligen Arbeiten "bereits" bei einem Tachostand von 130.000 km durchgeführt werden (die Differenz war ja 70.000 km
Wenn ich jetzt mit einem neuen Serviceheft und und einer umfassenden Wartung "neu" starte, kann ich beispielsweise in 10 Jahren zumindest dokumentieren, dass in den zurückliegenden Jahren meiner Besitzzeit alle Arbeiten entsprechend der Fälligkeiten durchgeführt wurden. Wenn dann das Fahrzeug dazu noch in einem vernünftigen Erhaltungszustand ist, könnte sich ja doch noch ein Käufer finden, der sich erbarmt und mehr als einen symbolischen Euro zahlt .
Unabhängig von jeglichem Tachostand, Differenzen oder Dokumentationen würde ich gleichwohl einem Käufer gegenüber im Vertrag "Kilometerstand unbekannt" kommunizieren und festhalten um Restrisiken sicherheitshalber auszuschließen und dem Käufer von Beginn an klarmachen, dass ich bei diesem Auto für nichts mehr garantieren kann.
Ist das so unverständlich oder ticke ich da völlig falsch?
Mir geht es besser als König Ludwig, denn er hatte das Märchenschloß Neuschwanstein, aber die Freude am Fahren eines BMW durfte er nie erleben...