22.01.2010, 13:07
Nach Lektüre der Petition verzichte ich lieber darauf, die Arbeit lohnt nicht, es sind (wie bei den Vorgängern) zu viele Fehler drin.
Fangen wir bei der technischen Begründung an: Erstens wirken ordentliche Filtersysteme für Teilchen aller Größen nahezu gleich effizient. Einige windige Nachrüstlösungen mögen anders geartet sein, aber das ist nicht der Regelfall. Dazu kommt, daß das Befahren von Umweltzonen gar nichts mit Filtersystemen zu tun hat, auch Euro 5 ist filterlos zu schaffen.
Was das Thema "Wirksamkeit nicht erwiesen" angeht, sollte man sich die diversen Gutachten zu diesem Thema anschauen - auch wenn ich persönlich sie für gelinde gesagt zweifelhaft halte, sie existieren.
Für private und gewerbliche Heizanlagen gibt es inzwischen Feinstaubgrenzwerte, die diesbezügliche Behauptung ist schlich falsch.
Das Thema "Enteignungsgleicher Eingriff" ist bereits juristisch geklärt - nach Ansicht der Justiz ist es keiner.
Und nun kommt das Hauptproblem: Seit 1.1.10 dienen die Umweltzonen vor allem dem Thema Stickoxidreduzierung, hierauf geht die Petition sicherheitshalber (Stickoxide sind weitestgehend verkehrsbedingt) erts gar nicht weiter ein.
Sowas wird, auch wenn 80 Millionen Unterschriften drunter stehen, in der Regel wegen Mangels an Substanz verworfen.
Es wäre sehr wünschenswert, würden sich die Autoren solcher Petitionen erst einmal rechtlich und wissenschaftlich beraten lassen, machen ließe sich, wenn man's professionell aufzieht, bestimmt etwas. Aber eine Anhäufung handwerklicher Fehler bringt niemandem etwas.
Fangen wir bei der technischen Begründung an: Erstens wirken ordentliche Filtersysteme für Teilchen aller Größen nahezu gleich effizient. Einige windige Nachrüstlösungen mögen anders geartet sein, aber das ist nicht der Regelfall. Dazu kommt, daß das Befahren von Umweltzonen gar nichts mit Filtersystemen zu tun hat, auch Euro 5 ist filterlos zu schaffen.
Was das Thema "Wirksamkeit nicht erwiesen" angeht, sollte man sich die diversen Gutachten zu diesem Thema anschauen - auch wenn ich persönlich sie für gelinde gesagt zweifelhaft halte, sie existieren.
Für private und gewerbliche Heizanlagen gibt es inzwischen Feinstaubgrenzwerte, die diesbezügliche Behauptung ist schlich falsch.
Das Thema "Enteignungsgleicher Eingriff" ist bereits juristisch geklärt - nach Ansicht der Justiz ist es keiner.
Und nun kommt das Hauptproblem: Seit 1.1.10 dienen die Umweltzonen vor allem dem Thema Stickoxidreduzierung, hierauf geht die Petition sicherheitshalber (Stickoxide sind weitestgehend verkehrsbedingt) erts gar nicht weiter ein.
Sowas wird, auch wenn 80 Millionen Unterschriften drunter stehen, in der Regel wegen Mangels an Substanz verworfen.
Es wäre sehr wünschenswert, würden sich die Autoren solcher Petitionen erst einmal rechtlich und wissenschaftlich beraten lassen, machen ließe sich, wenn man's professionell aufzieht, bestimmt etwas. Aber eine Anhäufung handwerklicher Fehler bringt niemandem etwas.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)