02.09.2005, 14:48
Nein, legal wäre das nicht!
Gem. Anwendung des §823 II, in dem Schadensersatzpflichten geregelt
werden, fällt ein solcher Artikel unter die Immaterialrechtsgüter,
stellt ein Eigentum dar und unterliegt dem Nutzungsrecht des Eigentümers.
Laut BGH steht dem Rechtsinhaber bei Verletzung ein SchErsAnpruch
(bspw. in Höhe der Lizenzgebühr) zu.
Also kaufen, oder mal freundlich bei der Redaktion anfragen.
Gem. Anwendung des §823 II, in dem Schadensersatzpflichten geregelt
werden, fällt ein solcher Artikel unter die Immaterialrechtsgüter,
stellt ein Eigentum dar und unterliegt dem Nutzungsrecht des Eigentümers.
Laut BGH steht dem Rechtsinhaber bei Verletzung ein SchErsAnpruch
(bspw. in Höhe der Lizenzgebühr) zu.
Also kaufen, oder mal freundlich bei der Redaktion anfragen.