23.02.2010, 21:27
...Müsste die KBA 41147 sein .....frag doch unmittelbar bei Euch beim TÜV mal an, ob sie dort auf das GA anhand der KBA zurückgreifen können.....
Ich selbst könnte nur mit einer Eintragung auf dem E21 dienen....Unterlagen habe auch ich nicht. Wenn Du allerdings welche bekommst, würde ich mich auch für die Unterlagen interessieren
Ich selbst könnte nur mit einer Eintragung auf dem E21 dienen....Unterlagen habe auch ich nicht. Wenn Du allerdings welche bekommst, würde ich mich auch für die Unterlagen interessieren