08.03.2010, 20:21
(08.03.2010, 17:51)Hein schrieb: Meine Anfrage beim TÜV Nord ergab nur, das Abgas-/Lärmgutachten erstellt werden müssten. Allein dies würde den Wagenwert um ein vielfaches überschreiten.
MfG
Hein
Nach einer Recherche bei TÜV Nord ist dies nur bei Motoren mit einer Leistungssteigerung erforderlich. Bei Serienmotoren liegen die Daten dem TÜV vor.
Beim TÜV gibt es sogenannte "Kann-" und "Muß-Bestimmungen", d.h. mit anderen Worten: Der Prüfer kann aber muß bestimmte Dinge nicht eintragen.
Also liegt es ausschließlich an dem Prüfer, ob er einen Motor aus einer anderen Baureihe einträgt oder nicht.
Gruß Ralf
![[Bild: 46501432ne.jpg]](https://up.picr.de/46501432ne.jpg)