15.03.2010, 14:51
(15.03.2010, 14:27)Ralf schrieb: Dann kaufste Dir weisses CD-Fix und schnippelst Dir selbst einen Aufkleber draus.
Das würde ich nicht tun, da es den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt.
. . . Aber: Ich habe meinen E 30 im Juni 2009 vom Euro-Kennzeichen befreit und durch ein Wunschkennzeichen im "Alten Design" ersetzt. Zuerst haben sich die Paragrafenreiter quer gestellt und dies abgelehnt. Aber da man ja auf dem Dorf wohnt hat eine liebe Bekannte, die in der Gemeindeverwaltung arbeitet, mal die Vorschriften studiert. Heraus kam, daß die alten Kennzeichen zwar nicht mehr verkauft werden dürfen, aber noch vorhandene wieder zugelassen werden können. Einzige Voraussetzung ist, daß diese reflektierend sein müssen. So ist es zumindest in BW der Fall. Sollte jemand den passenden Paragrafen brauchen, dann lass ich ihn nochmals heraus suchen.
Herzliche weiß-blaue Grüße
Dieter