09.07.2010, 10:39
(03.07.2010, 11:42)bastelbert schrieb: Schon mal drüber nachgedacht warum das Teil jetzt zum schweren Mangel "befördert" wurde?Wegen der zunehmenden Zahl von Fahrzeugen mit Xenon-Scheinwerfern. Wenn bei denen die Leuchtweitenregulierung ausfällt, blendet es wirklich verkehrsgefährdend in den Gegenverkehr. Und weil es in der Praxis nicht möglich ist, die Einstufung eines Mangels vom Vorhandensein bestimmter Ausstattungsmerkmale abhängig zu machen, wurde die defekte LWR vom geringfügigen Mangel zum erheblichen Mangel hochgestuft.
Ähnliches droht uns vermutlich bald bei durchgebrannten Blinkerbirnchen etc. Denn bei vielen modernen Autos sind Glühbirnen nur noch nach stundenlangen Bastelorgien wechselbar. Der Fall eines E90-Fahrers, der für eine neue Standlichtbirne mit Einbau 150 EUR zahlen musste (das Teil wird durch den Radkasten gewechselt, von hinten durch die Brust in den Bauch), vergnügte unlängst die halbe Nation. Und ein 150 EUR-Mangel ist halt nicht "geringfügig" ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)