05.10.2005, 21:31
... und ich will mal ein wenig klugschei....: Die Haftpflichtversicherung heisst Haftpflichtversicherung, weil sie verpflichtet ist zu haften. Auch bei erloschener BE. Und die Gerichte prüfen in der Urteilsfindung den "kausalen Zusammenhang". Will sagen, wenn Dir an der Ampel einer hinten ´drauf rauscht, trägt er die Schuld auch wenn Deine Reifen noch so glatt sind oder die Rad- Reifenkombination keine BE für Dein Auto besitzt. Die Gretchenfrage lautet in diesem Fall: hätte der Unfall vermieden werden können, wenn die Reifen die Mindestprofiltiefe aufgewiesen hätten, bzw. die Räder eingetragen gewesen wären?
Das Du ein Knöllchen wegen Fahres ohne BE bekommst, ist eine andere Geschichte.
Weiterhin viel Freude am Fahren!
Das Du ein Knöllchen wegen Fahres ohne BE bekommst, ist eine andere Geschichte.
Weiterhin viel Freude am Fahren!
90 % der Weltbevölkerung wünscht sich, dass er ihr so schlecht ginge wie uns...