14.12.2010, 19:37
(14.12.2010, 17:02)genius schrieb: Und für die H-Kennzeichen-Zulassung, muss so ein Umbau in den ersten 10 Jahren nach Fahrzeugzulassung erfolgt sein. Dieser Umbau muss bei erreichen der 30 Jahre des Fahrzeuges also auch schon 20 jahre alt sein. Da hier das Datum der Eintragung gilt, kann es allein aus dem Grunde keinen H-Kennzeichenfähigen Umbau mehr geben. Außer es wird getrixt...Keineswegs. Der Austausch eines Motors gegen einen anderen im betreffenden Modell werksseitig lieferbaren Motor ist jederzeit ohne Einschränkung zulässig. Sogar der Austausch gegen das Nachfolgemodell des Motors (z.B. Austausch eines M50 durch einen M52) ist jederzeit zulässig, ohne dass das H-Kennzeichen ins Wanken gerät.
Anders ist das beim Einbau eines Motors, der ab Werk nie lieferbar war (z.B. M60 im E36 oder Toyota-Motor im E36): Da gibt es das H-Kennzeichen nur, wenn der Motor nachweislich binnen 10 Jahren nach Erstzulassung verbaut wurde.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)