27.12.2010, 00:39
(26.12.2010, 20:17)Alpina-Frank schrieb: Der Airbag muss nicht ausgetragen werden da die Betriebserlaubnis beide Varianten bei E30 erlaubt.Allerdings muss mit dem Ausbau eine Werkstatt beauftragt werden und alle Teile umgerüstet werden.Die gesammte Lenksäule muss auch raus.Das war bis vor ca. einem Jahr so. Inzwischen muß man den Ausbau in den Papieren vermerken lassen (wobei das mit ca. 40 EUR ohnehin der finanziell geringste Teil des Ganzen ist), weil bei Fahrzeugen, die als Airbag-Fahrzeug gekennzeichnet sind (9. Stelle der Fahrgestellnummer ist "1") ein nicht vorhandener oder defekter Airbag beim TÜV ein erheblicher Mangel ist. Es sei denn, es ist in den Papieren vermerkt, dass der Airbag ordnungsgemäß zurückgerüstet wurde.
Die Tatsache, dass die AEB des E30 keinen Airbag erfordert, ist inzwischen die Grundlage zum Austragen-lassen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)