(27.12.2010, 00:39)Ralf schrieb: Das war bis vor ca. einem Jahr so. Inzwischen muß man den Ausbau in den Papieren vermerken lassen (wobei das mit ca. 40 EUR ohnehin der finanziell geringste Teil des Ganzen ist), weil bei Fahrzeugen, die als Airbag-Fahrzeug gekennzeichnet sind (9. Stelle der Fahrgestellnummer ist "1") ein nicht vorhandener oder defekter Airbag beim TÜV ein erheblicher Mangel ist. Es sei denn, es ist in den Papieren vermerkt, dass der Airbag ordnungsgemäß zurückgerüstet wurde.
Die Tatsache, dass die AEB des E30 keinen Airbag erfordert, ist inzwischen die Grundlage zum Austragen-lassen.
Stimmt ganz genau, bis auf den letzten Satz. Auch bei moderneren Fahrzeug können sämtlich Airbag ausgebaut werden. Ist allerdings ein nicht unerheblicher Aufwand.
Bei diesem Fahrzeug wurden bereits 2004, im zarten Alter von 3 Jahren - BJ. 2001, sämliche Airbag ausgebaut.
Was war erforderlich?
Eine Bescheinigung einer Kfz-Werkstatt, dass sämtliche Airbag fachgerecht ausgebaut wurden.
TÜV-Abnahme und Änderung der Schlüssel-Nr. (000000 =Sonderfahrzeug) weil dieses Fahrzeug nie ohne Airbag gebaut wurde.
Gruß Ralf