Du bist als Fahrzeugeigentümer nachweispflichtig. Wenn der Brief verloren sein sollte, gibt es 1000 Möglichkeiten des Nachweises: Abmeldebescheinigung, Auskunft des KBA, TÜV-Berichte, auf denen das EZ-Datum immer vermerkt wird. Oder Werkstattrechnungen, die ein Erstzulassungsdatum ausweisen. Oder, oder, oder ... aber Du brauchst halt schriftliche Belege dafür, dass der Wagen einmal zugelassen war. Ich habe mal einen solchen Fall mitbekommen, der allerdings ein vergleichsweise simpler Fall war, da der Wagen eine altersentsprechend normale Laufleistung hatte, die er ohne Zulassung niemals gehabt haben könnte. Und selbst da war's schwierig ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)