17.01.2011, 19:35
Weil das nachträgliche Ändern bauartgenehmigter und entsprechend gekennzeichneter Teile nicht zulässig ist. Egal ob es ein Scheinwerfer ist, eine Feder, eine Felge oder eine Bremsscheibe.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)