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hmmmm, d.h. offenbar technisch gibt es da offenbar keine Bedenken.
Nun gilt lt. StVO die eingetragene Fahrzeughöhe als eingehalten, wenn sie mit einer Toleranz von +/- 5 cm erreicht wird. Dieser Passus gewährleistet u.a.,
dass ein Fahrzeug nicht aufgrund Federntoleranzen und / oder über das Setzverhalten der Federn im normalen Gebrauch die Zulassung verliert.
Stellt sich also jetzt in der Praxis die Frage, wer die gestauchte, 20 bis 30 Jahre alte Feder, bei der die Anzahl der Windungen stimmt, prüfen will.
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Ich denke mal vor mich hin:
Nun bin ich als rechtschaffender Fahrzeughalter ja um jeden Preis gewillt, die Vorschriften einzuhalten. Daher kaufe ich mich anstatt Federn zu drücken also lieber bei ebay einen Satz hochwertige, schöne bunte 40 / 40 Federn mit Zulassung einer unserer deutschen Prüforganisation, die durch Ihre Abnahmen ja wohlwollend nur die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten.
Wenn ich bei manchen dieser geprüften und abgenommenen Federn mittels Prüfgerät die Drücke oder vereinfacht gesagt die Kraft messe, die notwendig ist, um sie einen bestimmten Weg einzufedern, was einen wesentlichen Einfluß auf die Fahrsicherheit/Straßenlage hat, stelle ich fest, dass ich mitunter nur 30 - 50% der Kräfte erreiche, die eine Serienfeder hat. Ich habe schon Federn gesehen und auch gefahren, die so sch..... lecht waren, dass sie eigentlich gar nicht federn, sondern so weich sind, dass sie einfach nur zusammengestaucht werden aufliegen.
Auf einem Bumper, einem Gummianschlag, der verhindert, dass Metall auf Metall stößt. Mit TÜV-Papieren !!
Nicht falsch verstehen; natürlich sollte nicht jeder einfach die zugelassenen Dinge verändern dürfen, aber manchmal sollte man sich vielleicht dennoch fragen, was technisch mehr Sinn macht und wo man besser den Mantel des Schweigens drüber hüllt.
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