07.02.2011, 09:40
Hallo zusammen,
ich habe mich vor einigen Wochen mal schlau gemacht und mMir wurde vom TÜV folgendes mitgeteilt:
E s gab eine Pflicht zur Leuchtweitenregulierung ab dem 01.01 1990.
Aber, es gab auch eine Übergangszeit bis März 1990 in der Fahrzeuge, die bis 31.12.1989 hergestellt wurden, noch zugelassen werden konnten.
Mein Cabrio lief z.B. am 27.10.89 vom Band, während die EZ erst am 24.01.1990 erfolgte.
Da meine LWR auch nicht mehr funktionierte, habe ich die Lenksäulenverkleidung eines VFL Modelles verbaut, bei der kein Drehschalter zur Regulierung eingesetzt ist.
Die Scheinwerfer werden auch noch umgebaut und dann werde ich mal schauen, was passiert.
Frei nach dem Motto was dran ist muss funktionieren, oder eben nicht mehr vorhanden sein.
Gruss
Rainer
ich habe mich vor einigen Wochen mal schlau gemacht und mMir wurde vom TÜV folgendes mitgeteilt:
E s gab eine Pflicht zur Leuchtweitenregulierung ab dem 01.01 1990.
Aber, es gab auch eine Übergangszeit bis März 1990 in der Fahrzeuge, die bis 31.12.1989 hergestellt wurden, noch zugelassen werden konnten.
Mein Cabrio lief z.B. am 27.10.89 vom Band, während die EZ erst am 24.01.1990 erfolgte.
Da meine LWR auch nicht mehr funktionierte, habe ich die Lenksäulenverkleidung eines VFL Modelles verbaut, bei der kein Drehschalter zur Regulierung eingesetzt ist.
Die Scheinwerfer werden auch noch umgebaut und dann werde ich mal schauen, was passiert.
Frei nach dem Motto was dran ist muss funktionieren, oder eben nicht mehr vorhanden sein.
Gruss
Rainer
89er 320i Cabriolet