07.02.2011, 09:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.02.2011, 09:56 von bastelbert.)
Wie geschrieben, damit kommst du bei einem "scharfen" Prüfer nicht durch, und wo die beim E30 schauen müßen wissen die. Tonnenlager und LWR...![Zwinker Zwinker](https://3er-foren.de/images/smiley/i25.gif)
Das mit der "Übergangsfrist" funktioniert nur wenn "Fahrzeug ohne LWR" ausdrücklich in den Papieren steht.
"M.ABE AUSN. GEN. AUSRICHT.D.ABBLENDLICHTBÜND.ENTSPICHT.NICHT RL.76/756/EWG I.D.FASSUNG 84/8/EWG"
Baue lieber eine neue ein oder auf elektrisch um.
![Zwinker Zwinker](https://3er-foren.de/images/smiley/i25.gif)
Das mit der "Übergangsfrist" funktioniert nur wenn "Fahrzeug ohne LWR" ausdrücklich in den Papieren steht.
"M.ABE AUSN. GEN. AUSRICHT.D.ABBLENDLICHTBÜND.ENTSPICHT.NICHT RL.76/756/EWG I.D.FASSUNG 84/8/EWG"
Baue lieber eine neue ein oder auf elektrisch um.
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AutoBild Klassik 10/2011