07.02.2011, 09:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.02.2011, 09:56 von bastelbert.)
Wie geschrieben, damit kommst du bei einem "scharfen" Prüfer nicht durch, und wo die beim E30 schauen müßen wissen die. Tonnenlager und LWR...
Das mit der "Übergangsfrist" funktioniert nur wenn "Fahrzeug ohne LWR" ausdrücklich in den Papieren steht.
"M.ABE AUSN. GEN. AUSRICHT.D.ABBLENDLICHTBÜND.ENTSPICHT.NICHT RL.76/756/EWG I.D.FASSUNG 84/8/EWG"
Baue lieber eine neue ein oder auf elektrisch um.
Das mit der "Übergangsfrist" funktioniert nur wenn "Fahrzeug ohne LWR" ausdrücklich in den Papieren steht.
"M.ABE AUSN. GEN. AUSRICHT.D.ABBLENDLICHTBÜND.ENTSPICHT.NICHT RL.76/756/EWG I.D.FASSUNG 84/8/EWG"
Baue lieber eine neue ein oder auf elektrisch um.
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AutoBild Klassik 10/2011