12.03.2011, 01:20
1. Abwarten, was passiert, eventuell bekommst du die Garage ja nun doch.
2. Erstmal alles was schriftl. vorhanden ist ausdrucken.
2.a. Selbstversuch: Rechtslage ist eindeutig, du hattest die Zusage eine Garage zu bekommen und zwar die von Herr L. sobald dieser gekündigt hat.(Mail vom xx.xx.xxxx) Wenn diesem nicht nachgekommen wird wirst du deinen Anwalt nochmal anrufen und ihn bitten die Sache gerichtlich zu klären. Dies ist laut Aussage des Anwaltes natürlich kein Problem, da du die Zusage ja schriftlich per Mail hast und die Rechtslage laut Auskunft sowieso eindeutig ist.
2.b. RA, oder Rechtsschutzversicherung beauftragen.
2. Erstmal alles was schriftl. vorhanden ist ausdrucken.
2.a. Selbstversuch: Rechtslage ist eindeutig, du hattest die Zusage eine Garage zu bekommen und zwar die von Herr L. sobald dieser gekündigt hat.(Mail vom xx.xx.xxxx) Wenn diesem nicht nachgekommen wird wirst du deinen Anwalt nochmal anrufen und ihn bitten die Sache gerichtlich zu klären. Dies ist laut Aussage des Anwaltes natürlich kein Problem, da du die Zusage ja schriftlich per Mail hast und die Rechtslage laut Auskunft sowieso eindeutig ist.
2.b. RA, oder Rechtsschutzversicherung beauftragen.