12.03.2011, 13:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2011, 13:38 von Holgi 02 E30.)
Hab gerade die Story gelesen - da fehlen einem die Worte...
Falls sich das nicht klären lässt: laß´ Deinen Bekannten die Kündigung zurückziehen und schließe mit ihm eine schriftliche Nutzungsvereinbarung, in der er Dir die Nutzung der von ihm gemieteten Garage gegen Erstattung der Mietkosten zusichert. Dann ist Ruhe...
Nur hängt es nicht an die große Glocke, für den Fall, dass der Mietvertrag mit der Wohnungsbaugesellschaft eine "Untervermietung" der Garage ausschließt...
Falls sich das nicht klären lässt: laß´ Deinen Bekannten die Kündigung zurückziehen und schließe mit ihm eine schriftliche Nutzungsvereinbarung, in der er Dir die Nutzung der von ihm gemieteten Garage gegen Erstattung der Mietkosten zusichert. Dann ist Ruhe...
Nur hängt es nicht an die große Glocke, für den Fall, dass der Mietvertrag mit der Wohnungsbaugesellschaft eine "Untervermietung" der Garage ausschließt...
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)