17.03.2011, 23:03
(14.03.2011, 09:09)KA! schrieb: Hi 6pack, ähm ... 6pott,
ist ja 'ne schei$$ Geschichte. Ich ruf' Dich gleich 'mal an.
Gruß
Kai
Kai, genau so ist es. Hätte es zwar vielleicht anders formuliert aber ich könnte mir denken was du meinst. Ich musste in eigener Erfahrung und mit Unverständnis zur Kenntnis nehmen, daß bei Garagen eine komplett andere Rechtsgrundlage besteht als z. B. bei Wohnungen. Ausnahme: Garage gehört zu einer Mietsache und ist im Mietvertrag entsprechend beinhaltet. Im Zweifelsfalle gilt sonst max. 1 Monat Kündigungszeit. Da hilft auch Anwalts Liebling nicht weiter.
Herzliche Grüße
Dieter