Nochmal: Das Gesetz sieht es audrücklich anders, dort existiert nur die Werbebezeichnung "M&S". Man musste ja sogar Klimmzüge machen, damit echte Winterreifen mit Schneeflockensymbol, aber ohne M&S-Kennzichnung im Winter legal gefahren werden dürfen.
Und die 92/23/EWG ist so windelweich ("normal", "im allgemeinen") formuliert, dass nahezu jedes Profil dieser Beschreibung entspricht. Was ist schon ein "normales" Profil?
Was Du beschreibst, ist die Situation vor Einführung der Winterreifenpflicht am 4.12.2010 - vor dem 4.12.2010 wurde eine dem Fahrbahnzustand angepasste Bereifung gefordert, seither ist (zur Erheiterung vieler) nur noch das Einhalten der (viel zu laschen) gesetzlichen Forderungen gefragt ...
Bis zum 3.12.2010 konntest Du ein Knöllchen bekommen, wenn Du mit untauglichen M&S-Reifen ohne Schneeflocke oder mit total unzureichendem Profil oder mit uraltem, völlig ausgehärtetem Gummi an einer Steigung liegen geblieben bist, seit dem 4.12.2010 wird nur noch verlangt, dass auf den Reifen (bei LKW auf den Reifen der Antriebsachse) M&S steht.
Und die 92/23/EWG ist so windelweich ("normal", "im allgemeinen") formuliert, dass nahezu jedes Profil dieser Beschreibung entspricht. Was ist schon ein "normales" Profil?
Was Du beschreibst, ist die Situation vor Einführung der Winterreifenpflicht am 4.12.2010 - vor dem 4.12.2010 wurde eine dem Fahrbahnzustand angepasste Bereifung gefordert, seither ist (zur Erheiterung vieler) nur noch das Einhalten der (viel zu laschen) gesetzlichen Forderungen gefragt ...
Bis zum 3.12.2010 konntest Du ein Knöllchen bekommen, wenn Du mit untauglichen M&S-Reifen ohne Schneeflocke oder mit total unzureichendem Profil oder mit uraltem, völlig ausgehärtetem Gummi an einer Steigung liegen geblieben bist, seit dem 4.12.2010 wird nur noch verlangt, dass auf den Reifen (bei LKW auf den Reifen der Antriebsachse) M&S steht.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)