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Ausnahmegenehmigung LEUCHTWEITENREGELUNG
#1
Hallo,

ich habe da ein kleines Problem. Die FIN-Abfrage meines E30-Cabrio (Prod.-Datum 1990-02-24) beinhaltet den Hinweis: S510A LEUCHTWEITENREGELUNG ABBLENDLICHT

Diese existiert aber am Fahrzeug nicht und es sieht auch nicht so aus, als ob die mal Jmd. demontiert hat.

Kann es sein, dass es hier eine Ausnahmegenehmiung gab, die (mir) nicht vorliegt bzw. was kann man in diesem Fall überhaupt machen, um nicht alle 2 Jahre Diskussionen mit den TÜV zu haben?

Würde es Sinn machen sich ggf. direkt an BMW zu wenden?

Gruß

martincarsten71
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Ausnahmegenehmigung LEUCHTWEITENREGELUNG - von martincarsten71 - 08.07.2011, 21:58



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