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Ausnahmegenehmigung LEUCHTWEITENREGELUNG
#2
Hatte gerade den gleichen Fall mit einem IS, der Erstzulassung 01/1990 ist, aber keine LWR verbaut hat. In Absprache des Tüv-Prüfers und der Zulassungsstelle wurde ein "Entfall Leuchtweitenregulierung" bei der Zulassungsstelle eingetragen.

"§50 ABS.8 FÜR FEHLENDE LEUCHTWEITENREGULIERUNG V. MÄRKISCHEN KREIS AM 21.05.2011 ERTEILT"

Falls du eine Kopie des Fahrzeugscheines benötigst, dann schick mir eine PN mit deiner eMail-Adresse.

vG
Martin

(08.07.2011, 21:58)martincarsten71 schrieb: Hallo,

ich habe da ein kleines Problem. Die FIN-Abfrage meines E30-Cabrio (Prod.-Datum 1990-02-24) beinhaltet den Hinweis: S510A LEUCHTWEITENREGELUNG ABBLENDLICHT

Diese existiert aber am Fahrzeug nicht und es sieht auch nicht so aus, als ob die mal Jmd. demontiert hat.

Kann es sein, dass es hier eine Ausnahmegenehmiung gab, die (mir) nicht vorliegt bzw. was kann man in diesem Fall überhaupt machen, um nicht alle 2 Jahre Diskussionen mit den TÜV zu haben?

Würde es Sinn machen sich ggf. direkt an BMW zu wenden?

Gruß

martincarsten71
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC

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RE: Ausnahmegenehmigung LEUCHTWEITENREGELUNG - von Zausels_Kerl - 09.07.2011, 06:15



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