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Ausnahmegenehmigung LEUCHTWEITENREGELUNG
#3
(09.07.2011, 06:15)Zausels_Kerl schrieb: Hatte gerade den gleichen Fall mit einem IS, der Erstzulassung 01/1990 ist, aber keine LWR verbaut hat. In Absprache des Tüv-Prüfers und der Zulassungsstelle wurde ein "Entfall Leuchtweitenregulierung" bei der Zulassungsstelle eingetragen.

"§50 ABS.8 FÜR FEHLENDE LEUCHTWEITENREGULIERUNG V. MÄRKISCHEN KREIS AM 21.05.2011 ERTEILT"

vG
Martin

Hallo Martin,

wenn ich mich richtig erinnere muß das Fahrzeug vor dem 01.01.1990 produziert worden sein.

Steht z.B. im alten Fahrzeugbrief:
[Bild: img050jx.jpg]

Gruß Ralf
[Bild: 46501432ne.jpg]


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RE: Ausnahmegenehmigung LEUCHTWEITENREGELUNG - von asc - 09.07.2011, 11:43



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