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Ausnahmegenehmigung LEUCHTWEITENREGELUNG
#4
Hallo Ralf,
nach Info des TüV (du kennst den guten Mann ja), ist das NICHT der Fall, da es sich auch um Fahrzeuge handeln kann, die für ein anderes Land, in dem keine LWR erforderlich ist, produziert wurden.
Das granitfarbene Cab war ein solches Auto. Produziert in 11/1990 ohne LWR, da Länderausführung ES (Spanien) ...

Den gleichen Eintrag erhalten z.Bsp. Reimporte aus EU-Ländern, die ebenfalls die Anforderung LWR nicht hatten oder haben. Ebensolches gilt für Importe aus i.E. US oder Ostblock mit EZL-Datum ab 01/1990.

Interessanterweise erhielten bei manchen Zulassungstellen Fahrzeuge aus dem Ausland bei erster Zulassung in D das Erstzulassungsdatum in D ...
Beispiel E30, EZ 1988 in Frankreich, Import 05/1990 ... EZ-Datum im Brief = 05/1990 und KEINE LWR!
Das ist dem TüV auch bekannt, aber die Regularien sagen ... EZ ab 1990 muss mit LWR sein oder LWR für Fahrzeuge, die es auch ohne LWR gegeben hat, vollständig Rückbauen und austragen lassen.

vG
Martin

(09.07.2011, 11:43)asc schrieb: Hallo Martin,

wenn ich mich richtig erinnere muß das Fahrzeug vor dem 01.01.1990 produziert worden sein.

Steht z.B. im alten Fahrzeugbrief:

Gruß Ralf
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC

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RE: Ausnahmegenehmigung LEUCHTWEITENREGELUNG - von Zausels_Kerl - 09.07.2011, 11:58



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