09.07.2011, 12:26
Die Tatsache das es für vor´m Stichtag produzierte und später zugelassene Autos (und der Fall ist nicht häufig, da es schon vorher entsprechende Rundschreiben von BMW gab sich sowas nicht hin zu stellen) oder teilweise auch bei ReImporten Ausnahmegenehmigungen gab, bedeutet nicht das man die LWR austragen lassen kann. (zumal gerade das Teil ja ein besonderes Steckenpferd vieler Prüfer ist)
Wenn das Fahrzeug erst 1990 gebaut wurde und die FIN-Abfrage zudem auch noch sagt es war eine LWR drinne, muß die halt wieder eingebaut werden.
Wenn das Fahrzeug erst 1990 gebaut wurde und die FIN-Abfrage zudem auch noch sagt es war eine LWR drinne, muß die halt wieder eingebaut werden.
Kompakt, schlicht, gut motorisiert und langlebig - aus heutiger Sicht einer der besten BMW aller Zeiten
AutoBild Klassik 10/2011