12.07.2011, 21:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.07.2011, 21:34 von Zausels_Kerl.)
Meine Widersprüche häufen sich heute
Eine ABE gibt es scheinbar nicht, aber eine BE. Eine Eintragung ist gem. DEKRA Stand 03/2010 nicht erforderlich. Es wird aber dazu geraten, da es sonst bei Polizeikontrollen zu Problemen kommen kann. Die BE ist mitzuführen und reicht i.d.R. völlig aus.
Die Betriebserlaubnis für den E30 hätte ich sogar noch, obwohl der Wagen mit den Felgen längst vom Hofe gerollt ist, war halt ein NFL
vG
Martin
EDIT: Genau der Scan vom Regensburger ist die BE ... Da steht überholterweise auch noch drin, dass eine Begutachtung vom TüV vorgenommen werden muss. Wie bereits gesagt, hat sich das lt. Auskunft der DENKRA inzwischen überholt.
Eine ABE gibt es scheinbar nicht, aber eine BE. Eine Eintragung ist gem. DEKRA Stand 03/2010 nicht erforderlich. Es wird aber dazu geraten, da es sonst bei Polizeikontrollen zu Problemen kommen kann. Die BE ist mitzuführen und reicht i.d.R. völlig aus.
Die Betriebserlaubnis für den E30 hätte ich sogar noch, obwohl der Wagen mit den Felgen längst vom Hofe gerollt ist, war halt ein NFL
vG
Martin
EDIT: Genau der Scan vom Regensburger ist die BE ... Da steht überholterweise auch noch drin, dass eine Begutachtung vom TüV vorgenommen werden muss. Wie bereits gesagt, hat sich das lt. Auskunft der DENKRA inzwischen überholt.
(12.07.2011, 18:36)...christian schrieb:(12.07.2011, 16:22)Zausels_Kerl schrieb: Bei den Felgen handelt es sich um die King-Felgen. Es gibt eine BE für den E30.
Eine ABE gibt es nicht, statt dessen müssen die Felgen (leider) per Prüfbericht und Einzelabnahme eingetragen werden.
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC