07.08.2011, 20:40
Auf einen kleinen Fehler meinerseits hat mich die nicht genannt werden wollende Person eben noch per Mail aufmerksam gemacht, den ich hier natürlich gerne richtig stellen möchte.
Er hat nicht explizit mit Klage gedroht sondern "nur" geschrieben, dass bei Zuwiderhandlung Klage geboten ist.
Er hat nicht explizit mit Klage gedroht sondern "nur" geschrieben, dass bei Zuwiderhandlung Klage geboten ist.
"Es gibt Automobile, die fährt man, weil man es sich leisten kann. Einen BMW leistet man sich, weil man fahren kann" (BMW Werbung, 1974)