Gegenfrage:
Da es ein Gutachten gibt, das recht eindeutig sagt, dass der Brand nicht durch die Werkstatt (mit-)verursacht ist, da der Papst vermutlich eh' nie wieder auf die Dienstleistungen dieses Betriebes zurückgreifen wird (Stichwort: Vertrauensverlust) und da auch kaum Mängel an der letzten Reparatur nachzuweisen sein dürften - warum sollte die Werkstatt auf das Geld verzichten wollen? Die haben die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, auch in (soweit jetzt noch nachweisbar) einwandfreier Qualität - was soll's? Und per Mundpropaganda herumsprechen, dass der 323i just nach einer Reparatur an der Gemischaufbereitung abgebrannt ist, tut sich's ohnehin...
Ich stand diese Woche vor einem kleineren, aber immerhin irgendwo ähnlichen Problem:
Man nehme einen 7er, fahre mit ihm über die Autobahn, bekomme beim Überholen den gerade geplatzten Reifen eines LKW vors Auto.
Ergebnis: Abschleppen zum nächstgelegenen BMW-Händler, kleine Reparatur des Vorderwagens (8000 EUR). Bei der ersten Fahrt lief das Kühlwasser aus dem Kühler heraus. Grund: Die Dichtung zwischen Ausgleichsbehälter und Kühler ist leck. Reparaturkosten: 200 EUR.
Der Unfalgutachter hat den Schaden nicht gesehen, die reparierende Werkstatt, die den Kühler ein- und ausgebaut hat, weist jede Schuld ganz weit von sich und die Werkstatt, die den Kühler letztes Jahr erneuert hat, sagt, das sei auf Unfall oder Unfallreparatur zurückzuführen.
Ich habe also zwei Anwälte gefragt, das Resultat:
Zwei Anwälte, eine (!!!) Meinung: Rechnung zahlen, nicht weiter drüber nachdenken, geht eh' aus wie das Hornberger Schießen.
Da es ein Gutachten gibt, das recht eindeutig sagt, dass der Brand nicht durch die Werkstatt (mit-)verursacht ist, da der Papst vermutlich eh' nie wieder auf die Dienstleistungen dieses Betriebes zurückgreifen wird (Stichwort: Vertrauensverlust) und da auch kaum Mängel an der letzten Reparatur nachzuweisen sein dürften - warum sollte die Werkstatt auf das Geld verzichten wollen? Die haben die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, auch in (soweit jetzt noch nachweisbar) einwandfreier Qualität - was soll's? Und per Mundpropaganda herumsprechen, dass der 323i just nach einer Reparatur an der Gemischaufbereitung abgebrannt ist, tut sich's ohnehin...
Ich stand diese Woche vor einem kleineren, aber immerhin irgendwo ähnlichen Problem:
Man nehme einen 7er, fahre mit ihm über die Autobahn, bekomme beim Überholen den gerade geplatzten Reifen eines LKW vors Auto.
Ergebnis: Abschleppen zum nächstgelegenen BMW-Händler, kleine Reparatur des Vorderwagens (8000 EUR). Bei der ersten Fahrt lief das Kühlwasser aus dem Kühler heraus. Grund: Die Dichtung zwischen Ausgleichsbehälter und Kühler ist leck. Reparaturkosten: 200 EUR.
Der Unfalgutachter hat den Schaden nicht gesehen, die reparierende Werkstatt, die den Kühler ein- und ausgebaut hat, weist jede Schuld ganz weit von sich und die Werkstatt, die den Kühler letztes Jahr erneuert hat, sagt, das sei auf Unfall oder Unfallreparatur zurückzuführen.
Ich habe also zwei Anwälte gefragt, das Resultat:
Zwei Anwälte, eine (!!!) Meinung: Rechnung zahlen, nicht weiter drüber nachdenken, geht eh' aus wie das Hornberger Schießen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)