03.11.2005, 15:10
Zum letztgenannten:
Bei "Im kundenauftrag zu verkaufen" wär ich immer sehr vorsichtig. Damit wollen sich die Händler vor der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung drücken.
Bei "Im kundenauftrag zu verkaufen" wär ich immer sehr vorsichtig. Damit wollen sich die Händler vor der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung drücken.
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