03.11.2005, 17:08
Danke für die Hinweise.
Da man derarige Fahrzeuge ohnehin nicht mehr wie jedes andere Gebrauchtfahrzeug bekommt, nimmt man das, welches einem nach Besichtigung etc. am meisten zusagt. Wenn dieses dann von einem Privatmann stammt, ist der Gewährleistungsausschluß in jedem Standardvertrag ohnehin üblich und wird dann in Kauf genommen. Das ein solcher Ausschluß nicht mehr auch für Gewerbetreibende möglich ist und diese dann zu den "Krücken" im Kundenauftrag zurückgreifen, ist daher irgendwie verständlich.
Insgesamt finde ich, dass der Gestzgeber bei Käufen in dieser Preisregion (bis 4.000 Eur) und bei Liebhaberfahrzeugen durchaus auch auf die Mündigkeit seiner Bürger hätte vertrauen dürfen.... wer ein mehr als 20 Jahre altes Auto bedenkenlos kauft und sich des Risikos aller Altfahrzeuge nicht bewußt ist, dem ist meines Erachtens ohnehin nicht zu helfen.... nebenbei sind vom Gewährleistungsausschluß nicht umfasst diejenigen Angaben, die ein Verkäufer im Verkaufsgespräch zusichert .... daher sollte man immer einen Zeugen bei Besichtigungen und Kaufverhandlungen mitnehmen.
Gruß
Martin
Da man derarige Fahrzeuge ohnehin nicht mehr wie jedes andere Gebrauchtfahrzeug bekommt, nimmt man das, welches einem nach Besichtigung etc. am meisten zusagt. Wenn dieses dann von einem Privatmann stammt, ist der Gewährleistungsausschluß in jedem Standardvertrag ohnehin üblich und wird dann in Kauf genommen. Das ein solcher Ausschluß nicht mehr auch für Gewerbetreibende möglich ist und diese dann zu den "Krücken" im Kundenauftrag zurückgreifen, ist daher irgendwie verständlich.
Insgesamt finde ich, dass der Gestzgeber bei Käufen in dieser Preisregion (bis 4.000 Eur) und bei Liebhaberfahrzeugen durchaus auch auf die Mündigkeit seiner Bürger hätte vertrauen dürfen.... wer ein mehr als 20 Jahre altes Auto bedenkenlos kauft und sich des Risikos aller Altfahrzeuge nicht bewußt ist, dem ist meines Erachtens ohnehin nicht zu helfen.... nebenbei sind vom Gewährleistungsausschluß nicht umfasst diejenigen Angaben, die ein Verkäufer im Verkaufsgespräch zusichert .... daher sollte man immer einen Zeugen bei Besichtigungen und Kaufverhandlungen mitnehmen.
Gruß
Martin