21.02.2012, 15:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.02.2012, 15:19 von punkrentner.)
1. Sollte das Auto fahrbereit sein, würde ich es ganz unkompliziert mit Kurzzeitkennzeichen überführen. Wird das Auto später auf Dich zugelassen, rechnet Dir Deine Versicherung die bezahlte Prämie auf die nächste Versicherungsrechnung an. Hier einfach mal Deinen Versicherungsagente befragen. Das ganze kostet dann lediglich die Amtsgebühren plus Kennzeichen: I.d.R. max. 30 €.
2. Sollte er nicht fahrbereit sein, dann würde ich das Fahrzeug per Spedition anliefern lassen. Als Beiladung mit Ablieferung bei Gelegenheit kostet sowas bundesweit zwischen 130 und 200 €. Einfacher gehts nicht.
3. Einen PKW Transportanhänger anzumieten ist heutzutage nicht mehr so einfach, denn ein gewissenhafter Vermieter wird vorab prüfen, ob Dein Zugfahrzeug, mit welchem Du den Hänger abholst, die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. In Deinem Falle ist das eben nicht der Fall. Meist wird das auch im Mietvertrag festgehalten, mit welchem Fahrzeug der Hänger abgeholt wurde und es bestehen oft Klauseln, das man den Hänger nur mit zulässigen Fahrzeugen bewegen darf.
Ich selbst wollte zum letzten Wochenende zwecks Überführung eines defekten Ford KA (Leergewicht: 925kg) einen PKW-Transportanhänger anmieten.
Frage des Vermieters: Was wollen sie mit dem Hänger machen?
Ich: Einen PKW transportieren. (*logisch* re*) Ich sehe auf Ihrer Website gerade: Sie haben auch kleinere Anhänger im Angebot! Ich möchte nur einen Kleinwagen transportieren. Mir würde als auch ein kleinerer Hänger genügen.
VM: Das Bild täuscht etwas. Wir haben nur die normalen Zweitonnen Versionen verfügbar. Was hat Ihr Zugfahrzeug an Anhängerlast?
Ich: 1.500 kg.
VM: Geht nicht. Unsere Hänger haben alle ein Leergewicht von 550-600kg und ein zul. Gesamtgewicht von 2 Tonnen.
Ich: Reicht doch! Der Ford KA wiegt aber nur 800kg (*gelogen, ich weis*) Mein Auto darf 1.500 kg. ziehen. Minus 600kg (Anhänger) macht 900 kg. Würde doch ausreichen!
VM: Nein. Seit dem 1.9.2010 geht das nicht mehr. Änderung der Gesetzgebung. Wer einen Hänger mit zwei Tonnen Gesamtgewicht ziehen möchte, braucht ein Zugfahrzeug, welches eine Anhängelast von 2.000kg besitzt. Das Zugfahrzeug muss immer soviel ziehen können, wie ein Anhänger zulässiges Gesamtgewicht hat.
Konkret bedeutet das, das man mit einem Fahrzeug von 1.500kg Anhängelast mittlerweile nicht einmal mehr einen leeren Anhänger ziehen darf, wenn dieser ein zul. Gesamtgewicht von 2.000 kg hat. Ich kann Ihnen diesen Hänger also nur vermieten, wenn Sie ihn bei mir mit einem Fahrzeug abholen, welches mindestens eine Anhängelast von 2.000kg hat. Und sollten Sie eine gewerbliche Fahrt geplant haben, muss ich noch kontrollieren, ob Ihr Zugfahrzeug einen Fahrtenschreiber besitzt. Hat er das auch nicht, dann sagen sie mir besser nicht, das sie ihn gewerblich nutzen möchten, denn sonst kann ich Ihnen ebenfalls keinen Hänger vermieten.
VM: Wir haben aufgrund dieses Gesetzes in der Vermietung seitdem einen Rückgang von 40%.
Die Zeiten, in welchen man einfach mal einen defekten PKW per Anhänger von A nach B ziehen konnten, sind definitv vorbei.
Besser also:
+ Bahnticket kaufen
+ Kurzzeitkennzeichen besorgen
+ auf eigener Achse überführen.
Meist kostet diese Variante (vorallem, wenn es eine Strecke von mehr als 250 km ist) mehr, als ein Transport per LKW vor die eigene Haustüre, denn die deutsche Bahn langt bei den Einzelfahrtickets (vorallem, wenn man sie kurzfristig braucht) mittlerweile ordentlich zu.
2. Sollte er nicht fahrbereit sein, dann würde ich das Fahrzeug per Spedition anliefern lassen. Als Beiladung mit Ablieferung bei Gelegenheit kostet sowas bundesweit zwischen 130 und 200 €. Einfacher gehts nicht.
3. Einen PKW Transportanhänger anzumieten ist heutzutage nicht mehr so einfach, denn ein gewissenhafter Vermieter wird vorab prüfen, ob Dein Zugfahrzeug, mit welchem Du den Hänger abholst, die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. In Deinem Falle ist das eben nicht der Fall. Meist wird das auch im Mietvertrag festgehalten, mit welchem Fahrzeug der Hänger abgeholt wurde und es bestehen oft Klauseln, das man den Hänger nur mit zulässigen Fahrzeugen bewegen darf.
Ich selbst wollte zum letzten Wochenende zwecks Überführung eines defekten Ford KA (Leergewicht: 925kg) einen PKW-Transportanhänger anmieten.
Frage des Vermieters: Was wollen sie mit dem Hänger machen?
Ich: Einen PKW transportieren. (*logisch* re*) Ich sehe auf Ihrer Website gerade: Sie haben auch kleinere Anhänger im Angebot! Ich möchte nur einen Kleinwagen transportieren. Mir würde als auch ein kleinerer Hänger genügen.
VM: Das Bild täuscht etwas. Wir haben nur die normalen Zweitonnen Versionen verfügbar. Was hat Ihr Zugfahrzeug an Anhängerlast?
Ich: 1.500 kg.
VM: Geht nicht. Unsere Hänger haben alle ein Leergewicht von 550-600kg und ein zul. Gesamtgewicht von 2 Tonnen.
Ich: Reicht doch! Der Ford KA wiegt aber nur 800kg (*gelogen, ich weis*) Mein Auto darf 1.500 kg. ziehen. Minus 600kg (Anhänger) macht 900 kg. Würde doch ausreichen!
VM: Nein. Seit dem 1.9.2010 geht das nicht mehr. Änderung der Gesetzgebung. Wer einen Hänger mit zwei Tonnen Gesamtgewicht ziehen möchte, braucht ein Zugfahrzeug, welches eine Anhängelast von 2.000kg besitzt. Das Zugfahrzeug muss immer soviel ziehen können, wie ein Anhänger zulässiges Gesamtgewicht hat.
Konkret bedeutet das, das man mit einem Fahrzeug von 1.500kg Anhängelast mittlerweile nicht einmal mehr einen leeren Anhänger ziehen darf, wenn dieser ein zul. Gesamtgewicht von 2.000 kg hat. Ich kann Ihnen diesen Hänger also nur vermieten, wenn Sie ihn bei mir mit einem Fahrzeug abholen, welches mindestens eine Anhängelast von 2.000kg hat. Und sollten Sie eine gewerbliche Fahrt geplant haben, muss ich noch kontrollieren, ob Ihr Zugfahrzeug einen Fahrtenschreiber besitzt. Hat er das auch nicht, dann sagen sie mir besser nicht, das sie ihn gewerblich nutzen möchten, denn sonst kann ich Ihnen ebenfalls keinen Hänger vermieten.
VM: Wir haben aufgrund dieses Gesetzes in der Vermietung seitdem einen Rückgang von 40%.
Die Zeiten, in welchen man einfach mal einen defekten PKW per Anhänger von A nach B ziehen konnten, sind definitv vorbei.
Besser also:
+ Bahnticket kaufen
+ Kurzzeitkennzeichen besorgen
+ auf eigener Achse überführen.
Meist kostet diese Variante (vorallem, wenn es eine Strecke von mehr als 250 km ist) mehr, als ein Transport per LKW vor die eigene Haustüre, denn die deutsche Bahn langt bei den Einzelfahrtickets (vorallem, wenn man sie kurzfristig braucht) mittlerweile ordentlich zu.
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)