30.04.2012, 22:38
(30.04.2012, 22:31)Ralf schrieb: Ähm, bei einem unverschuldeten Unfall sehe ich den Zusammenhang mit einer Rechtsschutzversicherung nicht ganz ...
Was glaubst Du, wie viele von den auf den ersten Blick sog. "hundertprozentern" dann gar keine mehr sein sollen - spätestens dann muss man vor Gericht, denn erst dann gibt es ein eigentliches Gutachten zum Unfallhergang selbst und dann macht sich die recht preiswerte Verkehrsrechtsschutz mehr als bezahlt ... gut, im hier geschilderten Fall scheint die Schuldfrage eindeutig zu sein, aber auch hier muss man zur Not klagen können.
Gruß
Martin