(13.05.2012, 17:35)komischkomisch schrieb: können die bekannten BMW-Kreuzspeichenfelgen in 7 x 15 grundsätzlich auf jeden E30 montiert werden.
Waren diese im Originalbrief miteingetragen?
Müßten diese ggf. eingetragen werden??
Meines Wissens nach waren die Felgen bereits ab April/Mai 86 in den Briefen eingetragen.
Aber eines ist sicher: In dem Fahrzeugbrief des verschrotteten 318i/4 meiner alten Dame vom 10.12.86 waren beide Rad-Reifenkombinationen eingetragen: 205/55 auf 7x15 und 195/65 auf 6,5x14 Kreuzspeichenfelgen.
Ich habe im Dezember 2000 beide Rad-Reifenkombinationen bei meinem Roten vom 10.07.84 eintragen lassen müssen. Dieses war aber überhaupt kein Problem. Es war allerdings damals noch der alte Fahrzeugbrief.
Wie es in den neuen EU-Zulassungspapieren allerdings aussieht, kann ich leider nicht benatworten.
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
Eine Erältung hätte auch gereicht.