23.05.2012, 23:28
Das Problem ist nur, dass man nachweisen muss, dass der Wagen jemals zugelassen war (z.B. über einen Kaufvertrag mit eingeragenem Erstzulassungsdatum oder über das Serviceheft, in dem Auslieferungsdatum und Kennzeichen eingetragen sind) - die Unbedenklichkeitsbescheinigung alleine reicht nicht aus. Ich hatte im Vorfeld Kontakt mit dem Verkäufer (der kannte nicht einmal das Alter des Wagens und wandte sich ratsuchend an mich), meinem Eindruck nach hat er keinen Plan und ahnt nicht einmal, dass ein altes Auto ohne Nachweis einer Vorzulassung nicht zulassungsfähig ist und dass ein 30 Jahre altes Auto technisch mausetot ist, wenn es einfach ohne jede Wartung in eine feuchte Garage gestellt wurde.
Um den Verkäufer zu zitieren:
Um den Verkäufer zu zitieren:
Zitat:Bei dem Auto handelt es sich de facto um einen Neuwagen, der bei mir in der Garage mit 900 KM abgestellt wurde.Riecht nach einer Kombination aus Unbedarftheit und Geschäftssinn ...
Ich habe ihn gekauft - eigentlich zum Weiterverkauf!
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)