23.05.2012, 23:35
(23.05.2012, 22:37)passra schrieb: Nein, nach momentan gültigen Vorschriften ist es nicht möglich, Neufahrzeuge (bzw. noch nie zugelassene Fahrzeuge) erstmalig zuzulassen, die nicht mindestens EURO 4 haben. Originalbrief hin oder her.Der Passus, auf den Du anspielst, hat einen anderen Sinn: Es ist nun möglich, ein H-Kennzeichen auch für Fahrzeuge zu bekommen, deren Erstzulassungsdatum unbekannt ist, bei denen aber unstrittig ist, dass sie eine zeitgenössische Erstzulassung besitzen. Wird zum Beispiel ein europäischer Gebrauchtwagen in die USA importiert, taucht in den US-Papieren nur das Datum der ersten Zulassung in den USA auf. Allerdings muss der Wagen zwangsläufig im Ursprungsland ordnungsgemäß zugelassen gewesen sein (nur das genaue Datum kennt dann niemand mehr), um als Gebrauchtwagen in die USA importiert werden zu können. In solchen Fällen (unstrittige zeitgenössische Erstzulassung an unbekanntem Datum) kann neuerdings 30 Jahre nach Produktionsdatum (sofern nachweisbar) das H-Kennzeichen vergeben werden.
Bei den Vorschriften für's H-Kennzeichen gibt es, glaube ich, aber einen Passus, das H-Kennzeichen trotzdem zu erhalten.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)