09.11.2005, 20:52
Zitat:Im Zweifelsfall der Zulässigkeit ist der Beamte nachweispflichtig !
(Zitat ADAC-Motorwelt aus diesem Monat)
Selten so gelacht - wie soll das denn gehen? Willst Du mir im Ernst erzählen, jeder Verkehrspolizist würde über die nötige Datensammlung und den nötigen Sachverstand verfügen, vor Ort zu kontrollieren, ob Deine nicht eingetragene Serienbereifung zulässig ist oder nicht? Und glaubst Du, ein Dorfsherriff lässt Dich unbehelligt des Weges ziehen, wenn er der festen Überzeugung ist, daß Du auf unzulässigen Rädern fährst? Und selbst wenn (mir fehlt jedes noch so winzige Fünkchen Glaube daran) das in Deutschland funktionieren sollte: Was sagt ein Schweizerischer Polizist, wenn er mit einer ZB1 konfrontiert wird? Oder gar ein Gesetzeshüter aus Österreich?
Da finde ich es sehr beruhigend, daß wenigstens die Achslast vorne und hinten gleich zweimal (Ziffer 7.1 und 7.2 sowie 8.1 und 8.2) in den neuen Papieren steht!
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)