19.06.2012, 16:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.06.2012, 16:10 von Zausels_Kerl.)
*ggg
Habe hinten am Wohnmobil einen Motorradträger. Der Träger selber ist mit einer Traglast von 500 kg gekennzeichnet (Typenschild). Die Motorradschiene hat keine weitere Kennzeichnung und die Schiene für die Fahrräder sind mit jeweils 60kg ausgezeichnet.
Kommentar des Prüfers: Erheblicher Mangel, die Fahrradschienen müssen mindestens für die Last des Hebers ausgelegt sein ...
Erst ein Vieraugengespräch mit dem Chef der Tüvstation konnte den Prüfer überzeugen das Ventil für die Hirndurchblutung zu öffnen ... Der wollte ernshaft wegen seinem Denkfehler die Abnahme verweigern.
Nebenbei hätte eine Wiedervorführung mal locker 250 Euro gekostet ... Es ist ein 7,4 to Fahrzeug ...
vG
Martin
Habe hinten am Wohnmobil einen Motorradträger. Der Träger selber ist mit einer Traglast von 500 kg gekennzeichnet (Typenschild). Die Motorradschiene hat keine weitere Kennzeichnung und die Schiene für die Fahrräder sind mit jeweils 60kg ausgezeichnet.
Kommentar des Prüfers: Erheblicher Mangel, die Fahrradschienen müssen mindestens für die Last des Hebers ausgelegt sein ...
Erst ein Vieraugengespräch mit dem Chef der Tüvstation konnte den Prüfer überzeugen das Ventil für die Hirndurchblutung zu öffnen ... Der wollte ernshaft wegen seinem Denkfehler die Abnahme verweigern.
Nebenbei hätte eine Wiedervorführung mal locker 250 Euro gekostet ... Es ist ein 7,4 to Fahrzeug ...
vG
Martin
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC