10.07.2012, 23:08
Danke, das Wort hat mir gefehlt: Behördendeutsch. Genau das erwarte ich vom TÜV. Klares, sachliches, behördliches Ingenieursdeutsch. Wenn das so weiter geht, lassen dei sich in 5 Jahren darüber aus, ob der Wagen 'ne Felgenaufhübschung braucht oder empfehlen, bei Gelegenheit die Fußmatten auszuklopfen. Das hat alles mit einer Untersuchung nach §29 StVZO und dem Anspruch, Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit anhand objektiver Kriterien sachlich zu beurteilen nichts zu tun - genauso wie "Bremsbeläge nähern sich der Verschleißgrenze". Und mal ehrlich: Solche im Sinne des §29 StVZO sinnfreien Textbausteine werden ja wohl nicht eingebaut, um der hoheitlichen Aufgabe der Fahrzeugprüfung nachzukommen, sondern um die Kundschaft an sich zu binden. Wie ich zwischenzeitlich erfahren habe, macht es der TÜV Hanse übrigens genauso...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)