22.11.2012, 16:44
Im Prinzip haben wir das bereits bzw. bekommen es ab 2013 auch. Bereits heute ist die Fahrerlaubnis, soweit sie über PKW / LKW bis 3,5 Tonnen hinausgeht bis zum 50. Geburtstag beschränkt und muss, genau wie beim Personenbeförderungsschein, auf Basis medizinischer Untersuchungen verlängert werden.
Ab 2013 wird nur noch der neue EU-Führerschein ausgegeben, der auf 15 Jahre beschränkt ist und der dann neu beantragt werden muss. Bisher gibt's dafür noch keine definierten Kriterien für den Neuantrag (ausser, dass man halt blechen muss), aber der Gesetzgeber hat ja auch noch gut 15 Jahre Zeit dafür.
Übrigens: Bisher ausgegebene Führerscheine (egal ob grau, rosa oder in Scheckkartenform) verlieren 2033 ihre Gültigkeit, dann muss ein neuer EU-Führerschein beantragt werden (wobei ich bei der Halbwertszeit der letzten angeblichen EU-Führerscheine - wir hatten immerhin 2 neue EU-Führerscheinmodelle in 25 Jahren- Zweifel daran habe, dass es 2033 den neuen EU-Führerschein noch gibt ...
Ab 2013 wird nur noch der neue EU-Führerschein ausgegeben, der auf 15 Jahre beschränkt ist und der dann neu beantragt werden muss. Bisher gibt's dafür noch keine definierten Kriterien für den Neuantrag (ausser, dass man halt blechen muss), aber der Gesetzgeber hat ja auch noch gut 15 Jahre Zeit dafür.
Übrigens: Bisher ausgegebene Führerscheine (egal ob grau, rosa oder in Scheckkartenform) verlieren 2033 ihre Gültigkeit, dann muss ein neuer EU-Führerschein beantragt werden (wobei ich bei der Halbwertszeit der letzten angeblichen EU-Führerscheine - wir hatten immerhin 2 neue EU-Führerscheinmodelle in 25 Jahren- Zweifel daran habe, dass es 2033 den neuen EU-Führerschein noch gibt ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)